Manuel T. Breiner ist
Rechtsanwalt seit 1987 und
Fachanwalt für Familienrecht sowie
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Markenrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht
Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, in der
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV und